AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der

cameo Laser Franz Hagemann GmbH
Ernst-Abbe-Straße 1
28816 Stuhr
Deutschland

für den Onlineshop unter www.cameolaser.de

1. Geltungsbereich

1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge über die Lieferung von Waren sowie gegebenenfalls ergänzenden Dienstleistungen, die zwischen der cameo Laser Franz Hagemann GmbH (nachfolgend „Verkäufer") und ihren Kunden über den Onlineshop oder über sonstige Fernkommunikationsmittel geschlossen werden.

1.2

Unser Angebot richtet sich ausschließlich an

  • Unternehmer im Sinne des § 14 BGB,
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie
  • öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.

Mit Abschluss des Bestellvorgangs bestätigt der Kunde, ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.

1.3

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

1.4

Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Hierfür ist mindestens die Textform erforderlich.

2. Vertragspartner

Der Kaufvertrag kommt zustande mit

cameo Laser Franz Hagemann GmbH

Ernst-Abbe-Straße 1

28816 Stuhr

Deutschland

3. Vertragsschluss

3.1

Die Präsentation der Produkte im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.

3.2

Mit Abschluss des Bestellvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab.

3.3

Der Eingang der Bestellung wird automatisiert per E-Mail bestätigt.

Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vertragsangebotes dar.

3.4

Der Vertrag kommt erst zustande durch

  • unsere ausdrückliche Auftragsbestätigung,
  • den Versand der Ware oder
  • die Bereitstellung der Ware zur Abholung.

Maßgeblich ist das jeweils zuerst eintretende Ereignis.

3.5

Sollte ein bestellter Artikel trotz sorgfältiger Bevorratung nicht verfügbar sein, behalten wir uns vor, die Bestellung ganz oder teilweise abzulehnen.

Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.

4. Preise

4.1

Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

4.2

Zusätzlich anfallende Versand-, Speditions-, Verpackungs- oder Versicherungskosten werden im Bestellprozess gesondert ausgewiesen.

4.3

Bei Lieferungen außerhalb Deutschlands können zusätzlich entstehen:

  • Einfuhrabgaben
  • Zölle
  • Steuern
  • Bankgebühren
  • Wechselkurskosten

Diese Kosten trägt der Käufer.

5. Zahlungsarten

Wir bieten unter anderem folgende Zahlungsarten an:

  • PayPal
  • Kreditkarte
  • Apple Pay
  • Google Pay
  • SEPA-Überweisung
  • SEPA-Lastschrift
  • Pay by Bank
  • Riverty
  • Klarna (je nach Verfügbarkeit)
  • Kauf auf Rechnung
  • Finanzierung über MMV Leasing
  • weitere über Mollie angebotene Zahlungsarten

Die tatsächlich verfügbaren Zahlungsarten werden im Checkout angezeigt.

5.1 Mollie

Die Zahlungsabwicklung erfolgt – soweit ausgewählt – über den Zahlungsdienstleister

Mollie B.V.

Keizersgracht 126

1015 CW Amsterdam

Niederlande.

5.2 Kauf auf Rechnung

Beim Kauf auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Wir behalten uns vor, den Rechnungskauf von einer erfolgreichen Bonitätsprüfung abhängig zu machen.

5.3 Finanzierung über MMV

Bei Auswahl der Zahlungsart "Finanzierung" wird nach Abschluss der Bestellung eine Finanzierungsanfrage bei unserem Finanzierungspartner MMV gestartet.

Der Kaufvertrag kommt unabhängig von der Finanzierungsentscheidung zustande.

Die Bearbeitung der Bestellung erfolgt erst nach erfolgreicher Finanzierungszusage.

Kommt keine Finanzierung zustande, behalten wir uns vor, den Auftrag zu stornieren oder eine alternative Zahlungsart anzubieten.

6. Lieferung und Versand

6.1 Liefergebiet

Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden im Bestellprozess angegebene Lieferanschrift.

Lieferungen erfolgen grundsätzlich innerhalb Deutschlands sowie in die im Onlineshop angegebenen Länder.

Sollte eine Lieferung in ein gewünschtes Land nicht möglich sein, wird der Kunde hierüber unverzüglich informiert.

6.2 Lieferfristen

Die jeweils geltenden Lieferzeiten ergeben sich aus der Produktbeschreibung sowie den Angaben im Bestellprozess.

Soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, gelten folgende Lieferzeiten:

Paketversand

  • Standardversand innerhalb Deutschlands: 2–5 Werktage
  • Standardversand angrenzende Länder: 3–8 Werktage

Expressversand (Bestelleingang bis 10:00 Uhr):

  • Zustellung bis 10:30 Uhr am nächsten Werktag
  • Zustellung bis 12:00 Uhr am nächsten Werktag
  • Zustellung im Laufe des nächsten Werktages

Je nach Region können längere Laufzeiten erforderlich sein.

Speditionsversand

Standardversand:

  • Deutschland: 2–5 Werktage
  • angrenzende Länder: 3–8 Werktage

Speditionslieferungen werden grundsätzlich vor Anlieferung angekündigt.

Expresslieferungen sind nach Verfügbarkeit möglich.

6.3 Versanddienstleister

Der Paketversand erfolgt über UPS.

Speditionssendungen erfolgen über Dachser oder einen gleichwertigen Speditionsdienstleister.

Der Verkäufer ist berechtigt, einen gleichwertigen Versanddienstleister zu wählen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.

6.4 Selbstabholung

Nach vorheriger Terminvereinbarung kann die Ware auch am Unternehmenssitz abgeholt werden.

Eine Selbstabholung erfolgt ausschließlich nach vorheriger Benachrichtigung über die Bereitstellung der Ware.

6.5 Gefahrübergang

Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs sowie der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe an den Transportdienstleister auf den Käufer über.

Bei Selbstabholung geht die Gefahr mit Übergabe der Ware auf den Käufer über.

7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung bleibt die gelieferte Ware Eigentum der cameo Laser Franz Hagemann GmbH.

Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern.

Die hieraus entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt in Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrages an den Verkäufer ab.

Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an.

Der Käufer bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung dieser Forderungen berechtigt.

8. Untersuchungs- und Rügepflicht

Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, gilt § 377 HGB.

Die gelieferte Ware ist unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen.

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Unterbleibt die ordnungsgemäße Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt die Ware hinsichtlich des betreffenden Mangels als genehmigt.

9. Mängelhaftung und Nacherfüllung

9.1 Grundsatz

Für Sach- und Rechtsmängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart ist.

9.2 Verjährungsfrist

Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sachmängeln bei Neuwaren grundsätzlich zwölf Monate ab Ablieferung.

Gesetzlich zwingende längere Verjährungsfristen sowie Ansprüche aufgrund von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist, ausdrücklich übernommenen Garantien, Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

9.3 Ausschlüsse

Von der Mängelhaftung ausgeschlossen sind Schäden und Funktionsbeeinträchtigungen, die insbesondere entstanden sind durch

– unsachgemäße Bedienung,
– fehlerhafte Installation durch den Käufer oder nicht autorisierte Dritte,
– normale Abnutzung,
– Verschleiß,
– mangelnde oder nicht ordnungsgemäße Wartung,
– Nichtbeachtung von Bedienungs-, Wartungs- oder Sicherheitshinweisen,
– eigenmächtige Veränderungen oder Reparaturen,
– Verwendung nicht freigegebener Ersatz-, Verbrauchs- oder Betriebsmaterialien oder
– äußere Einwirkungen, die nicht vom Verkäufer zu vertreten sind.

Dies gilt nicht, soweit der Käufer nachweist, dass der geltend gemachte Mangel hierdurch nicht verursacht wurde.

9.4 Verschleißteile

Für Verschleißteile wie beispielsweise

– Linsen,
– Spiegel,
– Düsen,
– Riemen,
– Filter,
– Schneidtische

bestehen Mängelansprüche nur, soweit tatsächlich ein bei Gefahrübergang vorhandener Sachmangel vorliegt und es sich nicht um normalen oder gebrauchsbedingten Verschleiß handelt.

9.5 Besondere Produktbedingungen

Soweit für einzelne Produkte besondere Gewährleistungs-, Garantie- oder Servicebedingungen gelten, insbesondere für Lasersysteme oder Wasserstrahlschneidsysteme, ergeben sich diese aus der jeweiligen Produktbeschreibung oder einer gesonderten Vereinbarung.

Gesetzliche Mängelrechte bleiben hiervon unberührt, soweit sie nicht wirksam abbedungen oder beschränkt wurden.

9.6 Art der Nacherfüllung

Im unternehmerischen Geschäftsverkehr ist der Verkäufer berechtigt, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften die Art der Nacherfüllung zu bestimmen und insbesondere zwischen Nachbesserung und Nachlieferung zu wählen.

Ist die vom Verkäufer gewählte Art der Nacherfüllung dem Käufer im konkreten Einzelfall unzumutbar, kann der Käufer sie ablehnen.

Das Recht des Verkäufers, eine Art der Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten oder aus sonstigen gesetzlichen Gründen zu verweigern, bleibt unberührt.

9.7 Prüfung und Ferndiagnose

Der Käufer hat dem Verkäufer die zur Prüfung des geltend gemachten Mangels erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben und die betroffene Ware zur Prüfung zur Verfügung zu stellen.

Der Verkäufer ist berechtigt, vor einem Rücktransport oder einer sonstigen Nacherfüllungsmaßnahme eine für den Käufer zumutbare technische Vorprüfung durchzuführen.

Diese kann insbesondere durch telefonische Diagnose, Übermittlung technischer Daten, Bild- oder Videomaterial, Fernwartung oder Remote-Zugriff erfolgen, soweit die technischen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Der Käufer hat im zumutbaren Umfang an der Fehlerdiagnose mitzuwirken.

9.8 Nacherfüllungsort

Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist, soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes individuell vereinbart wurde, der Sitz des Verkäufers in

Ernst-Abbe-Straße 1
28816 Stuhr
Deutschland.

Der Käufer hat dem Verkäufer die Ware zum Zwecke der Prüfung und Nacherfüllung dort zur Verfügung zu stellen.

Der Verkäufer bleibt berechtigt, Nacherfüllungsmaßnahmen nach eigener Entscheidung auch am Standort des Käufers oder an einem anderen geeigneten Ort durchzuführen.

Hierdurch wird kein Anspruch des Käufers auf zukünftige Nacherfüllung an seinem Standort oder auf einen Technikereinsatz vor Ort begründet.

9.9 Rücktransport und Transportorganisation

Soweit zur Prüfung oder Nacherfüllung ein Rücktransport der Ware erforderlich ist, erfolgt dieser nach vorheriger Abstimmung mit dem Verkäufer.

Der Verkäufer ist berechtigt, den Transport selbst zu organisieren sowie Versandart, Transportweg und Transportdienstleister zu bestimmen.

Der Käufer darf die Ware nur nach vorheriger Abstimmung auf eigene Veranlassung versenden, wenn dies mit dem Verkäufer vereinbart wurde.

Bei einem berechtigten Sachmangel trägt der Verkäufer die nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlichen Transportkosten.

9.10 Verpackung für den Rücktransport

Der Käufer hat die Ware nach Abstimmung mit dem Verkäufer für den vom Verkäufer bestimmten Transportweg transportsicher zur Abholung bereitzustellen.

Eine noch vorhandene und für den Rücktransport geeignete Originaltransportverpackung ist zu verwenden.

Ist die Originaltransportverpackung nicht mehr vorhanden oder nicht mehr geeignet, hat der Käufer den Verkäufer vor der Verpackung bzw. Abholung darüber zu informieren.

Die Parteien stimmen in diesem Fall die für den jeweiligen Transport erforderliche Verpackung ab. Soweit aufgrund eines berechtigten Sachmangels eine besondere Transportverpackung erforderlich ist und deren Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften vom Verkäufer zu tragen sind, organisiert oder übernimmt der Verkäufer diese Kosten.

Der Käufer hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die Ware für die vereinbarte Abholung zugänglich ist und vorhandene, geeignete Transportsicherungen ordnungsgemäß eingesetzt werden können.

9.11 Kosten der Nacherfüllung

Liegt ein berechtigter Sachmangel vor, trägt der Verkäufer die nach den gesetzlichen Vorschriften zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere erforderliche Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten.

Diese Regelung begründet keinen Anspruch des Käufers auf eine bestimmte Form der Nacherfüllung oder auf einen Technikereinsatz an seinem Standort.

9.12 Technikereinsätze vor Ort

Ein Anspruch des Käufers auf Durchführung der Nacherfüllung durch einen Technikereinsatz an seinem Standort besteht nicht, soweit eine Nacherfüllung am vereinbarten Nacherfüllungsort möglich und dem Käufer unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zumutbar ist.

Der Verkäufer ist berechtigt, im Einzelfall zu entscheiden, eine notwendige Nacherfüllung ganz oder teilweise am Standort des Käufers durchzuführen.

Soweit ein Vor-Ort-Einsatz zur ordnungsgemäßen Nacherfüllung eines berechtigten Mangels erforderlich ist, trägt der Verkäufer die gesetzlich von ihm zu tragenden notwendigen Aufwendungen.

9.13 Unberechtigte Mängelanzeigen

Stellt sich nach Prüfung heraus, dass kein vom Verkäufer zu vertretender Sachmangel vorliegt, kann der Verkäufer vom Käufer Ersatz der durch die Prüfung oder einen Einsatz entstandenen erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn der Käufer erkannt hat oder bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätte erkennen können, dass kein Sachmangel vorliegt.

Dies gilt insbesondere bei Störungen aufgrund von Bedienfehlern, mangelnder Wartung, Verschleiß, nicht freigegebenen Veränderungen oder ungeeigneten Betriebs-, Verbrauchs- oder Ersatzmaterialien.

Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

10. Haftung

Der Verkäufer haftet uneingeschränkt

  • bei Vorsatz,
  • bei grober Fahrlässigkeit,
  • bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • nach dem Produkthaftungsgesetz,
  • bei ausdrücklich übernommenen Garantien.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

11. Montage-, Einbau- und Serviceleistungen

11.1

Soweit der Verkäufer neben der Lieferung der Ware auch Montage-, Installations-, Inbetriebnahme-, Einweisungs-, Schulungs- oder sonstige Serviceleistungen schuldet, werden diese nach gesonderter Vereinbarung erbracht.

11.2

Der Kunde hat sicherzustellen, dass zum vereinbarten Termin alle technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Durchführung der vereinbarten Leistungen erfüllt sind.

Hierzu zählen insbesondere:

  • freier Zugang zum Aufstellungsort,
  • erforderliche Strom-, Netzwerk- oder Druckluftanschlüsse,
  • ausreichende Platzverhältnisse,
  • notwendige Sicherheitsvorkehrungen.

Entstehen Verzögerungen aufgrund fehlender Voraussetzungen, trägt der Kunde die hierdurch entstehenden Mehrkosten.

11.3

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gehen Transport-, Reise-, Übernachtungs- und Wartezeiten zu Lasten des Kunden.

12. Software, digitale Inhalte und Updates

12.1

Soweit im Lieferumfang Software, Firmware oder digitale Inhalte enthalten sind, erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht im hierfür erforderlichen Umfang.

Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Bearbeitung ist nur zulässig, soweit dies gesetzlich gestattet oder ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

12.2

Urheber-, Marken- und sonstige Schutzrechte verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber.

12.3

Soweit Hersteller Aktualisierungen oder Softwareupdates bereitstellen, gelten deren jeweilige Lizenz- und Nutzungsbedingungen.

Ein Anspruch auf zukünftige Funktionserweiterungen besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.

13. Exportkontrolle

Der Kunde verpflichtet sich, alle anwendbaren Exportkontroll-, Zoll- und Sanktionsvorschriften einzuhalten.

Eine Weiterveräußerung oder Ausfuhr gelieferter Produkte in Länder oder an Personen, für die gesetzliche Exportbeschränkungen gelten, erfolgt ausschließlich in eigener Verantwortung des Kunden.

Der Verkäufer ist berechtigt, Lieferungen zu verweigern oder Verträge auszusetzen, sofern exportkontrollrechtliche Vorschriften dies erforderlich machen.

14. Höhere Gewalt

Kann der Verkäufer aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt seine vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erfüllen, verlängern sich vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung.

Als höhere Gewalt gelten insbesondere:

  • Naturkatastrophen,
  • Krieg,
  • Terrorismus,
  • Pandemien,
  • behördliche Maßnahmen,
  • Streiks,
  • Aussperrungen,
  • Energieengpässe,
  • Lieferengpässe bei Zulieferern,
  • sonstige unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers.

Schadensersatzansprüche sind insoweit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

15. Haftung für technische Informationen

Alle technischen Angaben, Leistungsdaten, Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts- und Maßangaben dienen ausschließlich der allgemeinen Produktbeschreibung.

Technische Änderungen sowie Verbesserungen im Rahmen des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, soweit diese für den Kunden zumutbar sind und den Vertragszweck nicht beeinträchtigen.

16. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach Maßgabe der gesonderten Datenschutzerklärung verarbeitet.

Diese ist jederzeit auf unserer Website abrufbar.

17. Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

18. Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung der Sitz der cameo Laser Franz Hagemann GmbH.

Der Verkäufer ist daneben berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

19. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Anstelle der unwirksamen Regelung gilt diejenige gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand

August 2026