Fördermittel für Laserinvestitionen
Aktuelle Förderprogramme - Wir beraten Sie gern
DIGITAL JETZT! – Staatliche Förderung für Ihren Laser
Einsatz von Lasertechnologie zur Optimierung Ihrer Unternehmensprozesse
Nutzen Sie unser kostenloses Beratungsangebot und finden Sie neuen Antrieb für Ihr Geschäftsmodell. Stellen Sie Ihr Unternehmen mit moderner Lasertechnik auf zukunftssichere Beine und steigern Sie Ihre Effizienz, sichern Sie sich Wettbewerbsvorteile und schaffen Sie sich Unabhängigkeit von Zulieferern.
Beispiele für solche Projekte sind:
- Der Bau von Prototypen im eigenen Haus, wenn das vorher extern vergeben wurde (rapid prototyping).
- Neue Maschinen, um kleine Losgrößen realisieren zu können
- Handarbeit oder analoge Produktionsverfahren auf digitale Lasertechnologie umstellen.
- Online Werkzeug, um Kunden Gravurmotiv in gewünschter Größe und Position auf Werkstück platzieren zulassen.
- Und viele mehr!
Teilen Sie Ihre Idee mit uns und wir beraten Sie hinsichtlich passender Lasertechnologie und Förderung. Nach dem Erstgespräch und bei positiver Förderaussicht, arbeiten wir mit einer auf Förderanträge und Digitalisierung spezialisierten Unternehmensberatung zusammen, die Ihren Antrag für das BMWi mit Ihnen abrundet.
Ablauf der Förderung:
Wir geben mit Ihnen zusammen alles, damit Sie von diesem attraktiven Programm profitieren können.
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin in einem unserer Kompetenzzentren und wir loten mit Ihnen zusammen Ihre Fördermöglichkeiten aus.
AWS – Österreichs Antwort auf COVID-19: Eine Investitionsprämie für Unternehmen
Staatliche Förderung für Ihr neues Lasersystem
Nutzen Sie unser kostenloses Beratungsangebot auch in Österreich für die aws Investitionspämie, einem steuerfreien, nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 7 - 14 % Ihrer Investition. Unser Experte im Kompetenzzentrum Salzburg unterstützt Sie bei der Antragsstellung.
Alle Branchen, alle Unternehmensgrößen mit Sitz und/oder Betriebsstätten in Österreich können profitieren, wenn sie einen Förderantrag stellen und in "materielle und immatrielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen" investieren, also auch in Laser. Der Föderzeitraum läuft bis zum 28.02.2021 bis dahin muss auch der Antrag vorliegen. Die Investition muss vor dem 1.3.2021 erfolgt sein und mindestens EUR 5000 betragen, kleinere Invstitionen können zusammengerechnet werden, die Obergrenze liegt bei EUR 50 Mio.
Nutzen Sie die Chance: Starten Sie mit einem neuen System im Laserbusiness durch oder ersetzen Sie Ihr derzeitiges ducrh ein effizienteres System. Wir helfen Ihnen bei der Auswahl des passenden Systems.